Vereinfachter Eigentumserwerb für Ausländer in der Türkei

Ausländer können ab dem 04.10.2013 zum Teil auch ohne eine Anfrage bei der Militärbehörde Eigentum erwerben

Wenn Sie in der Türkei eine Immobilie (Haus, Grundstück, Wohnung, Grundstück) erwerben, dürfen Sie sich erst dann als Eigentümer fühlen, wenn Sie im Besitz einer Grundbuchurkunde (sogenannte tapu senedi) sind. Tapu Senedi – Grundbuchurkunde Diese Grundbuchurkunde bekommen Sie beim Grundbuchamt (tapu dairesi), wenn alle Formalitäten erledigt sind und Sie als Eingetümer in das Grundbuch (tapu kütüğü) eingetragen werden.

Erst mit der tapu senedi (Grundbuchurkunde) können Sie sich somit als Eigetümer der betreffenden Immobilie „ausweisen“. Es handelt sich hierbei um eine öffentlich Urkunde, die ausschließlich von den zuständigen Grundbuchämtern (tapu dairesi bzw. Tapu ve Kadastro Genel Müdürlüğü) ausgestellt werden darf.

Erst mit der tapu senedi (Grundbuchurkunde) können Sie sich somit als Eigetümer der betreffenden Immobilie „ausweisen“. Es handelt sich hierbei um eine öffentlich Urkunde, die ausschließlich von den zuständigen Grundbuchämtern (tapu dairesi bzw. Tapu ve Kadastro Genel Müdürlüğü) ausgestellt werden darf.

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