Aufenthaltsrecht für Ausländer in der Türkei
Ausländische Immobilienbesitzer in der Türkei können einen Aufenthaltstitel für ein Jahr erwerben
Wer in der Türkei eine Immobilie besitzt, kann nunmehr jeweils für ein Jahr Aufenthaltstitel (bisher nur für 3 Monate) erwerben. Die Aufenthaltserlaubni kann nach Ablauf auf Antrag erneuert werden.
Die neue Regelung ist am 13.04.2013 in Kraft getreten (Gesetz Nr. 6458 Ausländer und internationales Schutzgesetz – Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu). In Artikel 31 Abs.1 buchst. b i.V.m Abs.2 ist geregelt, dass Immobilienbesitzer in der Türkei einen Aufenthaltstitel von einem Jahr erhalten können, sofern die weiteren Voraussetzungen des Artikels 32 vorliegen.
Neue Regelung ist am 13.04.2013 in Kraft getreten
Durch die neue Regelung wird ein Anstieg der Immobilienverkäufe an Ausländer erwartet.