Ein professionelles Marktwertgutachten bietet viele Vorteile.
Egal, ob Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen wollen: ein professionelles Verkehrswertgutachten bringt viele Vorteile
Das Wertgutachten (Verkehrswertgutachten) ermittelt den realen Marktwert der Immobilie und verschafft Ihnen Sicherheit beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie in der Türkei.
Der Käufer kann aufgrund der Informationen erkennen, ob der Kaufpreis für die Immobilie dem tatsächlichen Marktwert in der Türkei entspricht. Darüber hinaus werden grundbuchrechtliche Fragen (so. z.B. Eigentumsverhältnisse, dingliche Belastungen, baurechtliche Fragen etc.) beantwortet. Hierdurch gewinnen Sie mehr Sicherheit bei den Vertragsverhandlungen und können sogar den Kaufpreis erheblich reduzieren. Die geringe Investition für ein Wertgutachten zahlt sich für den Käufer am Ende mehrfach aus!
Auch als Verkäufer einer Immobilie können Sie ein Wertgutachten in Auftrag geben. Ein Wertgutachten setzt den Verkäufer einer Immobilie in die Lage, den Verkaufspreis fundiert zu begründen und zu untermauern. Hierdurch ist der Verkäufer gegenüber den Preissenkungsversuchen des potentiellen Käufers bestens ausgerüstet und kann die eigene Preisvorstellung durchsetzen.
Das Wertgutachten nach einem Erbfall (z.B. im Rahmen der Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft):
In einem Erbfall haben die Erben einer Immobilie keine Vorstellungen über den Marktpreis der Immobilie in der Türkei. Durch das Immobiliengutachten erhalten die Erben, die vielfach in Deutschland wohnhaft sind, umfassende Informationen über den unbeweglichen Nachlass in der Türkei und können so entscheiden, ob sie die Ferienwohnung, Haus oder Grundstück behalten oder veräußern möchten. Darüber hinaus bietet das Wertgutachten der Immobilie die Basis für eine friedliche Erbauseinandersetzung zwischen den Erben.
Wozu dient ein Wertermittlungsgutachten?
Ein Wertgutachten kann sich aus verschiedenen Gründen anbieten:
Feststellung des Marktwertes einer Immobilie beim Kauf oder Verkauf (Kaufpreisüberprüfung bzw. Verkaufspreisüberprüfung)
Ermittlung des Verkehrswertes bei einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaften
Beleihung der Immobilie (z.B. für Bankdarlehen oder andere Kredite)
Bei Ehescheidung (z.B. Berechnung des Zugewinnausgleichs)
Berechnung von Pflichtteilsansprüchen / Prüfung der Erbausschlagung
Immobilien-Gutachten zur Vermögensfeststellung Prüfung (z.B. ob die Immobilie durch deutsche Staatsangehörige erworben werden dürfen)
Bei Schenkungen
Wertgutachten: Erstellung durch anerkannte Immobiliengutachter in der Türkei
Wir arbeiten ausschließlich mit führenden Immobilienbewertungsunternehmen zusammen, die in der Türkei ein hohes Ansehen genießen und für Banken, Kreditinstituten sowie für Gerichte Wertgutachten erstellen. Die Bewertung erfolgt objektiv nach anerkannten internationalen Maßstäben unter Einhaltung der erforderlichen Standards und Sachkompetenz. Hierdurch wird gewährleistet, dass das Wertgutachten auch bei diesen Stellen anerkannt wird. Das Wertgutachten wird selbstverständlich in Türkisch und in deutscher Sprache erstellt.
Was beinhaltet das Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten)
Objektbesichtigung vor Ort - die Sachverständigen besichtigen die Immobilie vor Ort in der Türkei
Einsicht in das Grundbuch direkt beim türkischen Grundbuchamt (Belastungen, Eigentumsverhältnisse, Beschränkungen usw.)
Prüfung der baurechtlichen Voraussetzungen beim Bauamt bzw. bei der Gemeinde (Informationen über Baugenehmigungen)
Lage- und Objektbeschreibung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Liegenschaftsbuch, Nutzungsart, Lage, Größe etc.)
Beschreibung des Wohnumfeldes und Berücksichtigung regionaler Faktoren
Rechtliche Prüfung (z.B. ob die Immobilie durch deutsche Staatsangehörige erworben werden dürfen)
Einholung von Vergleichspreisen - Verkehrswertermittlung
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
WICHTIG:
Gemäß dem Runderlass des Ministeriums vom 15.02.2019 (GENELGE: 1795 2019/1) müssen ab dem 04.03.2019 bei Immobiliengeschäften (Erwerb sowie Verkauf) mit Beteiligung von Ausländern (natürliche ausländische Personen) ein Bewertungsgutachten (Wertgutachten; Verkehrswertgutachten) beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Nähere Informationen hierzu im Beitrag: Pflicht zur Vorlage von Verkehrswertgutachten