Bitcoin (BTC) zahlen?
Sie möchten in Bitcoin (BTC) zahlen? Kein Problem!
Sie können zur Begleichung der Rechnungen der Kanzlei gerne auch die Kryptowährung Bitcoin (BTC) verwenden.
Die Rechnungsausstellung erfolgt wie gewöhnlich in Euro mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Rechnungsnummer usw. und erfüllt somit alle Kriterien einer Rechnung.
Nach Erhalt der Rechnung können Sie den Rechnungsbetrag statt mit den gängigen Zahlungsarten (Überweisung, Barzahlung etc.) gerne in Bitcoin (BTC) begleichen.
Sofern Sie die Rechnung mit Bitcoins (BTC) bezahlen wollen, können wir bereits bei der Rechnungsausstellung den Rechnungsbetrag in Bitcoin (BTC) umrechnen und die Rechnung mit einem entsprechenden QR-Code versehen, den Sie nur noch einscannen brauchen.
Wenn Sie erst nach Erhalt der Rechnung sich für die Zahlung in Bitcoin entscheiden, senden wir Ihnen gerne die Bitcoin-Adresse, die Sie zur Zahlung verwenden können. Die Zahlung erfolgt jeweils zum aktuellen EURO-Tageskurs, den Sie hier entnehmen können.
Wichtige Hinweise:
Um Ihre Zahlungen in unserer Buchhaltung einordnen zu können, wird von uns grundsätzlich eine sog. „Einmaladresse“ verwendet. Bitte beachten Sie, dass dennoch systembedingt der Zahlungsverkehr auch durch Dritte nachvollzogen werden kann.
Falls Sie den Umgang mit dem Zahlungssystem Bitcoin nicht sicher beherrschen, raten wir dringend dazu, dass Sie sich im Vorfeld über den Umgang mit Bitcoins und die evtl. Risiken ausgiebig informieren. Für die unsachgemäße Verwendung und Anwendung der Kryptowährung Bitcoin (BTC) und daraus entstandenen Schaden können wir leider keine Haftung übernehmen. Informationen über die virtuelle Geldeinheit Bitcoin (BTC) finden hier.
Wir behalten uns die Akzeptanz der Bitcoin im Einzelfall ausdrücklich vor.