Ratgeber und nützliche Informationen für türkische Immobilien - Rechtstipps
Sie wollen in der Türkei Ihr Eigentum (ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung) verkaufen?
Die Rechtsanwaltskanzlei PINARAK RECHTSANWÄLTE berät Sie fachkundig und kompetent bei allen Fragen des Immobilienverkaufs in der Türkei. Wie agieren von Deutschland aus und führen sämtliche Schritte mit unseren vor Ort ansässigen Kooperationspartner durch.
Hierdurch wird gewährleistet, dass unsere Mandanten stets einen deutschsprachigen Ansprechpartner direkt in Deutschland haben.
Der Verkauf der Immobilie nach einem Erbfall (z.B. im Rahmen der Erbauseinandersetzung):
Oft wollen die Erben nach einem Erbfall (z.B. wenn ein naher Verwandter als Erblasser verstorben ist und in der Türkei eine Immobilie hinterlassen hat) die ausländische Immobilie nicht behalten und entschließen sich diese zu veräußern. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein, so z.B. der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie wird anderweitig eingesetzt, die Immobilie wird nicht oder kaum genutzt, die Instandhaltungskosten der Immobilie belasten das Budget der Erben bzw. Eigentümer usw.)
Was wir für Sie beim Verkauf einer Immobilie in der Türkei leisten können:
Unsere Dienstleistungen und Angebote im Überblick:
Unsere Stärken und was uns auszeichnet:
- Unabhängigkeit (wir vertreten nur die Interessen unserer Mandantschaft)
- Landeskenntnisse der Kanzlei (geografische, sprachliche und kulturelle)
- Kostentransparenz
- Betreuung vor Ort
- Deutschsprachige Kanzlei mit Sitz in Deutschland (Hannover)
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.